Die erforderliche Anmeldung wird unter der Telefonnummer 0541 323-2237 oder per E-Mail unter willkommen-mq4noSpam@osnabruecknoSpam.de angenommen.
Am Donnerstag, 13. Oktober, 19 Uhr, leitet Siegrid Westphal mit Ihrem Vortrag „Westfälische Frieden Europäische Neuordnung oder Meilenstein einer Friedenstradition des römisch-deutschen Reiches?“ die Reihe der Stadtgespräche ein. Das deutliche Übergewicht der europäischen Forschungsperspektive bei der Beurteilung des Westfälischen Friedens verwundert angesichts der historischen Entwicklung und bei genauerer Betrachtung der Vertragsteile. So handelt es sich sowohl beim „Instrumentum Pacis Osnabrugensis“ (IPO) als auch beim „Instrumentum Pacis Monasterensis“ (IPM) in erster Linie um Regelungsinstrumente für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Zwar enthalten die Verträge wichtige völkerrechtliche Elemente, die den Frieden mit einerseits Schweden (IPO) und andererseits Frankreich (IPM) herstellten, doch überwiegen die Vertragsteile, die die politischen und konfessionellen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nachhaltig bestimmten. Daher sollte der Westfälische Frieden nicht nur als Ausgangspunkt einer europäisch-völkerrechtlichen Entwicklungslinie gesehen werden. IPO und IPM, so die These, sind in erster Linie als Bestätigung und Erweiterung des Land- und Religionsfriedens und als allgemeine Amnestie- und Restitutionsgebote für das römisch-deutsche Reich zu begreifen.
Am Donnerstag, 17. November, 19 Uhr, folgt Volker Arnke mit seinem Beitrag „Der Osnabrücker Handschlag vom 6. August 1648. Durchbruch des Westfälischen Friedenskongresses?“ Es sollte der entscheidende Tag des Westfälischen Friedenskongresses werden: Nach dreißig Jahren Krieg in Mitteleuropa und fünf Jahren Friedensverhandlungen in Westfalen wollten die Gesandten endlich den ersehnten Frieden schließen. In Osnabrück, wo in der Endphase des Kongresses die wichtigsten Verhandlungen stattfanden, wurde am 6. August 1648 der erste von zwei Verträgen per Handschlag beschlossen. Der Frieden zwischen dem Kaiser, dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und Schweden. Warum aber verzichtete man auf die sonst üblichen Unterschriften und wählte stattdessen den Handschlag als Zeichen des Vertragsabschlusses? Und: Inwiefern kann das Ereignis als Durchbruch der Friedensverhandlungen gelten, wenn der zweite Friedensvertrag, jener mit Frankreich, zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgehandelt war? Der Vortrag geht diesen Fragen nach und beleuchtet dabei den Osnabrücker Handschlag, dessen Vorgeschichte und Folgen anhand historischer Quellen.
Am Donnerstag, 19. Januar, 19 Uhr, spricht Martin Peters über „‚Optimus interpres est, qui potentior est‘ - Verstehen, Missverstehen und Übersetzen als Strategien im vormodernen Konfliktmanagement am Beispiel des Westfälischen Friedens von 1648“. Der Vortrag befasst sich mit der Übersetzungskultur im vormodernen europäischen, also bi- und multilingualen Friedensprozess am Beispiel des Westfälischen Friedens von 1648 und legt dabei den Fokus auf bewusst gesteuerte oder unbewusste Missverständnisse zwischen den europäischen Vertragspartnern. „Rechte Meisterstücke von dergleichen [missverständlichen] Redens-Arten trifft man“, so konstatierte Karl Friedrich von Moser 1749 „in dem westphälischen Frieden-Schluß […].“ Missverständnisse waren Teil vormoderner Friedensvertragspraxis. Der schwedische Gesandte auf dem Westfälischen Friedenskongress, Salvius, soll sich folgendermaßen zu Beschwerden über den Gebrauch missverständlicher und zweideutiger Redensarten geäußert haben: „Optimus interpres est, qui potentior est.“ Hing Missverstehen und Verstehen auf den vormodernen Friedenskongressen tatsächlich, wie Salvius zu erkennen gab, von der politischen Macht der Akteure ab, die die Deutungshoheit für sich reklamierten? Das Schaffen von Missverständnissen, Unwissen und Ignoranz wird im Vortrag als kulturelle Technik im vormodernen Friedensprozess beschrieben.
Am Donnerstag, 16. Februar, 19 Uhr referiert Gerd Steinwascher zu dem Thema „Vom Westfälischen Frieden zur Friedensstadt – Städtische Erinnerungskultur in Osnabrück“. 2023 wird in Osnabrück das 375. Jubiläum des Westfälischen Friedens begangen. In dieser Zeitspanne war der Blick auf den Friedensvertrag von unterschiedlichen Interessen und Ideologien geprägt: Der Friedensvertrag diente städtischer Selbstbehauptung, protestantischer Polemik, fiel als Ausverkauf deutscher Interessen in Ungnade und wurde schließlich im mit großem Aufwand begangenen Jubiläum von 1998 als europäisches Friedenswerk gefeiert. Er diente als Grundlage für das Selbstverständnis Osnabrücks als Friedensstadt. Der Westfälische Frieden ist damit wie wohl kein anderes Ereignis der Osnabrücker Stadtgeschichte ein Beispiel für die ganz unterschiedliche Wahrnehmung und Wertung eines historischen Ereignisses in einer Stadtgesellschaft. Der Vortrag verfolgt die Stationen dieser Erinnerungskultur vom Jahr des Friedensschlusses bis zur heutigen Zeit.
Die Reihe schließt am Donnerstag, 16. März, 19 Uhr, mit dem Beitrag, Bonn: „Die Quellenedition ‚Acta Pacis Westphalicae‘ im 21. Jahrhundert: Genese – Aufbau – Perspektiven“ von Michael Rohrschneider. 2022 jährte sich das Erscheinen des ersten Bandes der historisch-kritischen Quellenedition der Akten zum Westfälischen Frieden („Acta Pacis Westphalicae“, APW) zum 60. Mal. Gegründet mit dem ambitionierten Anspruch, aus einer sorgfältigen wissenschaftlichen Aufarbeitung der Dokumente vergangener Friedensschlüsse zu lernen, wie in der Gegenwart Frieden hergestellt werden könne, ist die Aktenedition der APW bis heute ein Aushängeschild der deutschen Frühneuzeitforschung. Das kleine Jubiläum lädt dazu ein, die interessante Geschichte dieses am Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn angesiedelten Editionsunternehmens Revue passieren zu lassen und am Beispiel des Westfälischen Friedens die angesichts der Konflikte der gegenwärtigen Staatenwelt besonders augenfällige Relevanz der Historischen Friedensforschung aufzuzeigen. Der Vortrag stellt die Edition in Grundzügen vor, zieht eine Zwischenbilanz und zeigt auf, welche Perspektiven sich den APW im „digitalen“ 21. Jahrhundert bieten.
Weitere Informationen gibt es hier.